Mitglied werden
Sie möchten Neu-Mitglied werden? Dann füllen Sie den Zeichnungsschein der BSG aus. Anteilscheine können ab CHF 1’000.00 oder ein Mehrfaches davon gezeichnet werden. Der Maximalbetrag beträgt CHF 30’000.00. Darüber hinaus können auch Darlehen bis max. CHF 70’000.00 gezeichnet werden, diese werden aber mit einem um 1 Prozent tieferen Zins als die Anteilscheine verzinst. Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung über die Aufnahme von Genossenschaftern entscheidet. Die Verwaltung kann die Zeichnung von Anteilscheinen beschränken, so z.B. wenn die Finanzierung der Genossenschaft kein weiteres Eigenkapital erfordert.
Anteilsscheine
Sie können als bestehendes Mitglied zusätzliche Anteilscheine zeichnen. Anteilscheine können ab CHF 1’000.00 oder ein Mehrfaches davon gezeichnet werden. Der Maximalbetrag beträgt CHF 30’000.00. Darüber hinaus können auch Darlehen bis max. CHF 70’000.00 gezeichnet werden, diese werden aber mit einem um 1 Prozent tieferen Zins als die Anteilscheine verzinst. Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung über die Aufnahme von Genossenschaftern entscheidet. Die Verwaltung kann die Zeichnung von Anteilscheinen beschränken, so z.B. wenn die Finanzierung der Genossenschaft kein weiteres Eigenkapital erfordert.
Statuten
Die aktuellen Statuten können Sie hier herunterladen.
Wohnung
Sie interessieren sich für eine leer stehende Wohnung? Kein Problem: bitte das Bewerbungsformular ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnet an die Verwaltung senden.